Der Umgang mit dem Thema „Quarantäne“ in Schulen beschäftigt uns seit dem Beginn des Schuljahres immer wieder. Nach den Beschlüssen der Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister vom 6. September 2021 eröffnen sich nunmehr für das MAGS (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen) weitere Möglichkeiten zur Präzisierung des Personenkreises, der von Quarantänen betroffen ist.
Das Wichtigste:
- Ab sofort gehen grundsätzlich nur noch unmittelbar infizierte SuS in Quarantäne.
- Ab dem 20.09. werden die Selbsttests mit den SuS dreimal wöchentlich durchgeführt, und zwar montags, mittwochs und freitags. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von den wöchentlichen Tests befreit.
- SuS, die – in Ausnahmefällen – doch von Quarantänemaßnahmen betroffen sind, können sich nach 5 Tagen mittels negativem PCR-Test „frei-testen“ und wieder zur Schule kommen.
- Alle übrigen Maßnahmen / Regeln zum Infektionsschutz bleiben wie gehabt. Dies bedeutet, dass die Einhaltung aller Hygieneregeln einschließlich der Maskentragung in Innenräumen einzuhalten ist.