Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

da Kinder und Jugendliche einen Großteil ihres sozialen Lebens in der
Schule verbringen und dort Entwicklungen, Veränderungen oder
Gefährdungen frühzeitig wahrgenommen werden können, hat Schule einen
herausragenden Schutzauftrag gegenüber den ihr anvertrauten
Schüler*innen. Dieser basiert auf § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei
Kindeswohlgefährdung, dem Bundeskinderschutzgesetz und dem Schulgesetz
NRW.

In § 42 Abs. 6 SchulG heißt es:

„Die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es, jedem
Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen. Die Schule
entscheidet rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes oder
anderer Stellen.“

Dem 16. Schulrechtsänderungsgesetz NRW entsprechend muss jede Schule ein
Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch erstellen.

Das vorliegende Schutzkonzept der Elly-Heuss-Knapp-Realschule trägt
dieser Forderung Rechnung.

Nach Beschluss der Schulkonferenz vom 10.05.2023 ist unser
„Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch“ nun für alle am
Schulleben Beteiligten bindend. Das vollständige Konzept ist jetzt auf
unserer Homepage veröffentlicht.

In diesem Zusammenhang müssen alle Mitglieder unserer Schulgemeinde ab
diesem Schuljahr eine „Selbstverpflichtungserklärung“ unterschreiben,
mit der sie versichern, dass sie sich dem Kinderschutz verpflichten und
die Kinderrechte achten.

Insofern bitten wir auch Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte, die
Erklärung zu unterschreiben, die Sie über die Klassenlehrer*innen
erhalten.

Unsere Schüler*innen werden im Rahmen eines Projekttages am 26.09.2023
mit dem Konzept vertraut gemacht.

Vielen Dank für die Unterstützung und herzliche Grüße

Dr. Jutta Drewniok und Urban Philippek (Schulleitung)

Das Schutzkonzept kann hier heruntergeladen werden:
Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch